Schenkungsteuer

Im Falle der Vererbung bzw. Verschenkung von Grundstücken ist in der Regel der Bedarfswert als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung anzusetzen. Ist jedoch der Verkehrswert nach § 194 BauGB nachweislich niedriger (per Sachverständigen-Gutachten zu belegen), dann kommt der niedrigere Verkehrswert zum Ansatz.

WertPRO-TAX ermittelt neben dem Verkehrswert auch den Bedarfswert des Grundstückes.


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