Erbschaftsteuer

Im Falle der Vererbung bzw. Verschenkung von Grundstücken ist in der Regel der Bedarfswert als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung anzusetzen. Ist jedoch der Verkehrswert nach § 194 BauGB nachweislich niedriger (per Sachverständigen-Gutachten zu belegen), dann kommt der niedrigere Verkehrswert zum Ansatz.

WertPRO steht für professionelles Bewerten von Grundstücken mit einem EXCEL-Modul. Sie haben erhebliche Vorteile durch das Bewerten mit halboffenen Systemen. Einmal ermittelte Werte können Sie direkt aus den Druckmasken mit Ihren eigenen Berechnungen auf separaten EXCEL-Tabellenblätter verknüpfen.

Probieren Sie das mal mit erzeugten Word-Dateien anderer Programme aus.


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