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Kaufpreisaufteilung ist eine steuerliche Begriffsbeschreibung, die sich auf die Aufteilung eines einheitlichen Grundstückserwerbs in seine Bestandteile bezieht.

Im Ertragssteuerrecht ist sie von herausragender Bedeutung bei der Bestimmung der sog. AfA-Bemessungsgrundlage für ein Gebäude. Es gilt der nicht abschreibungsfähige Grund und Boden zu ermitteln. Dieser ist dort gemäß dem Sachwertverfahren zu bestimmen.

Bei WertPRO-TAX können Sie dies natürlich automatisch bestimmen lassen. Auch für Spezialfälle ist dies möglich (z.B. bei Grundstücksveräußerungen mit Rechtebelastungen).

Im Umsatzsteuerrecht gilt es hingegen die Grundstücksteile in sog. „vorsteuerschädliche“ und „vorsteuerunschädliche“ Anteile aufzuteilen. Die Vorsteuerabzugsfähigkeit hängt von der Möglichkeit zur Umsatzsteueroption ab, wenn das Grundstück zu „unternehmerischen Zwecken“ genutzt wird. Dabei ist auch der normale Vermieter als umsatzsteuerlicher Unternehmer anzusehen, sobald er hinsichtlich eines Grundstücksteiles optiert.
Bei WertPRO-TAX können Sie dies natürlich automatisch bestimmen lassen. Die Aufteilungsarten sind mannigfaltig und berücksichtigen die derzeitigen rechtlichen Grundlagen.